Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2010 eine (2.) Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien Hamm vom 13.12.2001 beschlossen, die am 1. August 2010 in Kraft tritt. Damit wird ein weiterer Teil des Ratsbeschlusses zum Haushaltssicherungskonzeptes, das gemeinsam mit dem Haushalt 2010 beschlossen worden ist, umgesetzt.
In einer Mitteilung der Stadtbücherei heißt es:
"Bedingt durch die schwierige Haushaltslage der Stadt Hamm und das Haushaltskonsolidierungskonzept werden zum 1. August vor allem die Jahresnutzungsgebühren für die Stadtbüchereien Hamm erhöht."
Die neuen Gebühren für die Stadtbüchereien Hamm betragen demnach
16,00 Euro für die Standardgebühr
10,00 Euro für die ermäßigte Jahresgebühr
25,00 Euro für die Familiengebühr
50,00 Euro für die Institutionengebühr
Darüber hinaus werden sich auch die Gebühren für die einmalige Nutzung (auf 4,00 Euro) und für den Auswärtigen Leihverkehr (3,00 Euro) je Bestellformular erhöhen.
Neu eingeführt werden Gebührenmahnungen, um die Menge der Außenstände zu verringern; dabei wird die erste Gebührenmahnung als Erinnerung versandt, die zweite mit einer Zusatzgebühr von 3,00 Euro belegt.
(hell)
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